ALLGEMEINE INTERNE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
PARC LE´H ADVENTURES

Artikel 1 :

Der volljähriger Verantwortlicher einer Gruppe erklärt mit seiner Unterschrift diese Geschäftsbedingungen verstanden zu haben und daß seine Gruppe vollständig an der Briefingstrecke teilgenommen hat. Der Unterzeichnete und seine Gruppe erklären auch verstanden zu haben, daß ein Klettergarten eine autonome sportliche Aktivität ist, die Risiken birgt und daß sie diesen Klettergarten auf ihre eigene Verantwortung besuchen.

Artikel 2 :

 Die Briefingstrecke ist für jeden neuen Kunden obligatorisch, damit diese sich über die Sicherheitsregeln, die verschiedenen Ateliers und Strecken informieren und sich mit der Schutzausrüstung vertraut machen können.

Artikel 3 :

Der Teilnehmer ist dauerhaft mit den Sicherheitskabeln, Lebenslinie genannt, verbunden. Es ist strengstens verboten den Gurt oder einen Knoten der Sicherheitsleinen zu manipulieren oder zu lösen oder den Gurt zu öffnen oder abzulegen. Wenn jemand eine Frage (z.b.: WC) zu diesem Thema hat, muss er sich an einen Aufseher wenden.

Artikel 4 :

Die Eltern oder Verantwortlichen müssen Kinder vom Boden aus oder auf der Strecke begleiten um die Einhaltung der Sicherheitshinweise zu gewährleisten. Falls niemand die Kinder begleitet, muss eine Verzichtserklärung unterzeichnet werden.

Artikel 5 :

Der Teilnehmer muss das Alter und die Größe, die an der Rezeption festgelegt sind, für den Zugang der Strecken einhalten. Ausnahmen sind möglich nach Absprache. Bei jedem Wechsel einer Strecke muss ein Aufseher benachrichtigt werden.

Artikel 6 :

Das Personal überwacht nur vom Boden aus. Es kann bei Bedarf eingreifen und auch von den Kunden aufgefordert werden, mündlich oder physisch einzugreifen.

Artikel 7 :

Der Teilnehmer muss die notwendigen körperlichen Bedingungen erfüllen. Der erwachsene Teilnehmer oder der Hauptverantwortliche ist der alleinige Richter über seine Eignung und die seiner Gruppe, die benötigt wird um diese Kletteraktivität auszuführen.

Artikel 8 :

Der Teilnehmer muss aus Sicherheitsgründen lange Haare zusammenbinden (Gefahr Einklemmen in Seilrutsche), seine Taschen leeren und seine persönlichen Gegenstände wie Ohrringe, Ketten, Armbänder, Handtaschen (Strangulations-oder Reißgefahr) entfernen. Er soll auch weder Kaugummi noch Süßigkeiten während des Kletterns zu sich nehmen.

Artikel 9 :

Der Kletterpark kann nicht für die Beschädigung oder den Verlust der persönlichen Gegenstände verantwortlich gemacht werden. Gegenstände, die dem Parkpersonal anvertraut wurden, fallen ebenfalls in den Geltungsbereich dieser Verantwortungslosigkeit.

Artikel 10 :

Das Teilnhemen ist für Personen verboten, die an körperlichen oder geistigen Störungen leiden oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, die ihre Wachsamkeit beeinträchtigen und diese Aktivität gefährlich machen könnten.

Artikel 11 :

Bei Unwetter könnte das Klettern gefährlich sein. Unter diesen Bedingungen liegt die Entscheidung, die Aktivität zu starten, bei dem Kunden und betrifft in keiner Weise das Personal des Kletterparks. Eine Rückerstattung muss nicht bedingt erfolgen.

Artikel 12 :

Die Verantwortung des gesetzlichen Verantwortlichen wird einbezogen, wenn er oder seine Gruppe gegen die Regeln und Bestimmungen, die in den an der Kasse veröffentlichten Geschäftsbedingungen enthalten sind, verstoßen.

Artikel 13 :

Die Teilnehmer verzichten ausdrücklich Regress gegen den Kletterpark geltend zu machen, im Falle eines Unfalls, eines Vorfalls, eines Verlusts oder der Beschädigung persönlicher Gegenstände oder aus irgendeinem anderen Grund.

Artikel 14 :

Eine persönliche Schutzausrüstung wird im Rahmen der Aktivität ausgeliehen. Aus Sicherheitsgründen verpflichtet sich der Kunde seine Ausrüstung während der gesamten Strecke aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Verwendung von persönlicher Ausrüstung ist untersagt. Bei Verlust der bereitgestellten Ausrüstung (Gurt, 1 Sicherungsleine mit 2 Karabinern, 1 Rolle mit Sicherungsleine) muss diese dem Kletterpark zum Kaufpreis erstattet werden.

Artikel 15 :

Die Aktivität gilt als begonnen, sobald die Ausrüstung ausgeliehen wurde, auch wenn die Strecke nur teilweise fertiggestellt wurde.

Artikel 16 :

Die Park und der Inhaber lehnt jede Verantwortung im Falle eines Unfalls von Wanderern ab, die sich unter den Strecken außerhalb der markierten Pfade bewegen.

Artikel 17:

Es ist strengstens verboten im Wald zu rauchen, die Einrichtungen ohne Sicherheitsausrüstung zu benutzen und die Strecken außerhalb der dafür vorgesehenen Zugänge hoch oder runter zu klettern.

Artikel 18 :

Der Park behält sich das Recht vor, den Zugang zum Klettergarten auf Personen zu beschränken, die es für diese Praxis als geeignet erachtet.

Artikel 19 :

Personen, die sich selbst oder gegenüber anderen gefährlich verhalten, werden ohne Erstattungsansprüche ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Park oder Inhaber weder bei Panik eines oder mehrerer Kunden, noch bei schlechtem Wetter (Regen, Wind usw.), Phobien oder anderen Vorfällen zur Verantwortung oder Rückerstattung gezogen werden.

Artikel 20 :

Mit Beginn des Kletterns akzeptiert der Kunde alle Klauseln dieser Vorschriften und klettert auf sein eigenes Risiko.

 

- Die Direktion 

Zertifikat für Exzellenz 2017